

ENTWALDUNGSFREIE LIEFERKETTEN
EUDR
EU Deforestation Regulation · EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte
Die EUDR wurde vereinfacht. Die Verantwortung nicht.
Die Vereinfachungen entlasten insbesondere nachgelagerte Betriebe. Verantwortung bleibt im Rahmen der jeweils geltenden Pflichten bestehen – sie ist nicht für jede Rolle identisch. Wir bestimmen den gesetzlichen Umfang und setzen ihn um. Zusätzliche Nachweise aus Zertifizierungen, Beschaffung und Kundenverträgen behandeln wir getrennt.
AKTUELLER RECHTSSTAND
Fristen und Produktumfang · Stand 25. September 2026
Für große und mittlere Betriebe gilt grundsätzlich der 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinbetriebe grundsätzlich der 30. Juni 2027. Für bereits vom EUTR-Anhang erfasste Produkte gilt die spätere Frist nicht. Die Kommission nennt für die durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 neu aufgenommenen Produkte den 30. Dezember 2027. Entscheidend sind der aktuelle Anhang I, der konkrete KN-/HS-Code und die Verwendung des Produkts – nicht allein die Branche.
WORAUF ES ANKOMMT
Anforderungen einordnen. Passend umsetzen.
- 01
Marktteilnehmer am Anfang der Lieferkette: Sorgfaltspflicht erfüllen und grundsätzlich eine DDS einreichen; für begünstigte Kleinst- und Kleinprimärerzeuger gelten vereinfachte Erklärungspflichten.
- 02
Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler: grundsätzlich keine eigene DDS und keine erneute Sorgfaltspflicht. Lieferanten- und gewerbliche Abnehmerinformationen sind fünf Jahre aufzubewahren; bei Hinweisen auf mögliche Verstöße bestehen Informationspflichten.
- 03
Erste nachgelagerte Stufe: erhaltene DDS-Referenznummern beziehungsweise Erklärungskennungen fünf Jahre aufbewahren. Eine Weitergabe an die eigenen Abnehmer ist grundsätzlich nicht erforderlich.
- 04
Nicht-KMU in nachgelagerten Rollen: zusätzlich im EU-Informationssystem registrieren. Bei Hinweisen auf mögliche Verstöße müssen sie die vorgelagerte Sorgfaltsprüfung überprüfen.
- 05
Rollen je Tätigkeit bestimmen: Derselbe Betrieb kann beispielsweise bei EU-Einkäufen nachgelagert und bei direkten Importen Marktteilnehmer sein.
LIEFAIRKETTE® 360
Nicht nur erklären.
Strukturiert umsetzen.
LIEFAIRKETTE® 360 übernimmt die vereinbarte Umsetzung Ihrer tatsächlichen Pflichten. Für zusätzlich benötigte Nachweise verbinden wir Betriebsidentifikation (MCI), Materialgruppenidentifikation (MGCI) und Produktzusammensetzung (PCI) mit geprüften Nachweisen, Belegen und Mengenflüssen. Diese zusätzliche Struktur ist keine pauschale EUDR-Pflicht aller Betriebe. Umfang, Prüfungstiefe und eine gegebenenfalls freiwillige Weitergabe von Referenzinformationen werden vereinbart – entlang von Lieferant → Wareneingang → Material → Menge → Produkt/Projekt → Kunde. PEFC-, FSC- oder DGNB-bezogene Anforderungen sowie öffentliche Beschaffung und nationale oder internationale Kundenanforderungen berücksichtigen wir nur, soweit sie im konkreten Fall relevant sind. Wir verkaufen keine zusätzlichen Pflichten. Wir setzen die Nachweisstruktur um, die Ihr Betrieb tatsächlich braucht.
Umsetzung anfragenOffizielle Grundlage