

DO NO SIGNIFICANT HARM
DNSH
Do No Significant Harm · Keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele
Nachhaltigkeit zählt nur, wenn kein Umweltziel erheblich beeinträchtigt wird.
Das DNSH-Prinzip begegnet Betrieben insbesondere bei Förderungen, Finanzierungen, Projekten und Auftragsbeziehungen. Gefordert ist eine nachvollziehbare Bewertung, die relevante Umweltziele, eingesetzte Materialien und belastbare Belege zusammenführt.
WORAUF ES ANKOMMT
Pflichten werden erst dann belastbar, wenn ihre Umsetzung nachgewiesen werden kann.
- 01
Den konkreten Anwendungsfall und die geforderten Umweltziele bestimmen.
- 02
Materialien, Tätigkeiten und mögliche Umweltwirkungen strukturiert bewerten.
- 03
Lieferanten- und Produktnachweise nachvollziehbar zuordnen.
- 04
Bewertung, Begründung und Belege konsistent dokumentieren.
LIEFAIRKETTE® 360
Nicht nur erklären.
Strukturiert umsetzen.
LIEFAIRKETTE® 360 verbindet die betriebliche Ausgangslage mit Materialgruppen, Produktzusammensetzungen und verifizierten Nachweisen. Damit entsteht eine belastbare Dokumentationsgrundlage für DNSH-Bewertungen und Rückfragen von Auftraggebern oder Förderstellen.
Umsetzung anfragenOffizielle Grundlage
Verordnung (EU) 2020/852, insbesondere Artikel 17 ↗