DO NO SIGNIFICANT HARM

DNSH

Do No Significant Harm · Keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele

Nachhaltigkeit zählt nur, wenn kein Umweltziel erheblich beeinträchtigt wird.

Das DNSH-Prinzip begegnet Betrieben insbesondere bei Förderungen, Finanzierungen, Projekten und Auftragsbeziehungen. Gefordert ist eine nachvollziehbare Bewertung, die relevante Umweltziele, eingesetzte Materialien und belastbare Belege zusammenführt.

WORAUF ES ANKOMMT

Pflichten werden erst dann belastbar, wenn ihre Umsetzung nachgewiesen werden kann.

  1. 01

    Den konkreten Anwendungsfall und die geforderten Umweltziele bestimmen.

  2. 02

    Materialien, Tätigkeiten und mögliche Umweltwirkungen strukturiert bewerten.

  3. 03

    Lieferanten- und Produktnachweise nachvollziehbar zuordnen.

  4. 04

    Bewertung, Begründung und Belege konsistent dokumentieren.

LIEFAIRKETTE® 360

Nicht nur erklären.
Strukturiert umsetzen.

LIEFAIRKETTE® 360 verbindet die betriebliche Ausgangslage mit Materialgruppen, Produktzusammensetzungen und verifizierten Nachweisen. Damit entsteht eine belastbare Dokumentationsgrundlage für DNSH-Bewertungen und Rückfragen von Auftraggebern oder Förderstellen.

MCIMGCIPCIVERIFYAGENT
Umsetzung anfragen

Offizielle Grundlage

Verordnung (EU) 2020/852, insbesondere Artikel 17